Apfel-Schaumwein

Die Herstellung von schäumenden Obstweinen ist in Deutschland wohl älter als die von schäumenden Traubenwein. Bereits 1820 produzierte Carl Samuel Häusler in Grünberg/Niederschlesien seinen ersten "Apfelchampagner".[2] Um 1900 gab es feinen Apfelsekt, welcher an viele europäische Fürstenhöfe geliefert wurde. Als "German Champagne Cider" wurde er bis nach Amerika exportiert.[2] Zu dieser Zeit wurde in Nordhessen Apfel-Schaumwein im Flaschengärverfahren produziert.    

 

Das Herstellungsverfahren des Apfel-Schaumweins erstreckt sich beim traditionellen Verfahren über mehr als ein Jahr. Die Äpfel werden von Hand verlesen und gewaschen, anschließend mittels einer Packpresse schonend gepresst. Danach wird der Apfelmost zu Apfelwein vergoren. Dies geschieht durch eine Kaltgärung. Auf chemische Verfahren, wie Entsäuerung und Schönung (u.a. bei Traubenwein) können wir bewusst verzichten. Danach wird der Apfelwein über mehrere Monate "ausgebaut".

 

Im Folgenden werden Weine aus mehreren verschiedenen Apfelsorten zu einer Cuvée zusammengestellt, und bevor sie in Flaschen gefüllt werden, mit Zucker und mit der berühmten Hefe aus Epernay versehen (Assemblage). In der Flasche kommt es nun zu einer zweiten Gärung, welche nach ca. 8 Wochen beendet ist. Anschließend beginnt eine mehrmonatige Reifezeit. Danach gelangen die Flaschen auf das Rüttelpult, wo sie täglich per Hand "gerüttelt" (gedreht) werden.

 

Nach etwa 3 Wochen hat sich die abgesetzte Hefe im Flaschenhals gesammelt, sodass die Flaschen nun degorgiert (entheft) werden können. Hierzu werden die Flaschenhälse bei -30°C in einem Gefrierbad vereist, sodass beim Öffnen der gefrorene Hefepfropf herausschießt. Anschließend werden die Flaschen mit Versanddosage auf den gewünschten Restzuckergehalt eingestellt.

 

Bei uns reicht die Restsüße von brut (10g Rz/Liter) bis Trocken (20g Rz/Liter). Als Endverschluss verwenden wir einen hochwertigen Naturkorken, welcher mit einer Agraffe gesichert wird. Sobald die Flaschen in die Hand des Verbrauchers gelangen, erhebt der Fiskus 1,02€ Schaumweinsteuer.

 

[2]: Troost et al.: Sekt, Schaumwein, Perlwein. Stuttgart 1995

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© Joachim Döhne